Der globale Wettbewerb um Talente und Wissen ist intensiver denn je. Führende Universitäten setzen auf starke Endowments, um ihre Unabhängigkeit langfristig zu sichern und Exzellenz nachhaltig zu ermöglichen.
Das HSG Endowment ist ein langfristig angelegter Zukunftsfonds der Universität St.Gallen. Spenden und Legate von Spenderinnen und Förderpartnern fliessen in einen Kapitalstock, der dauerhaft erhalten bleiben soll.
Den Grundauftrag der Universität St.Gallen finanziert der Kanton St.Gallen als Eigentümerin über den Staatsbeitrag. Die HSG steht heute jedoch in einem starken Wettbewerb mit Top-Wirtschaftsuniversitäten in Europa. In diesem Wettbewerb bleibt man nur mit Exzellenz erfolgreich, die über den Grundauftrag hinausgeht. Um gemäss unserer Strategie Exzellenz in Forschung und Lehre zu erreichen und herausragende Professorinnen und Professoren, Forschende sowie die besten Studierenden zu gewinnen und zu fördern, sind wir deshalb gefordert, zusätzliche, nachhaltige Mittel zu generieren.
Bereits heute zeichnet sich die Universität St.Gallen durch einen für öffentliche Universitäten überdurchschnittlich hohen Eigenfinanzierungsgrad (durch marktgerechte Angebote in Weiterbildung und Transfer, öffentliche und private Förderung und strategische Partnerschaften). Erträge aus dem HSG Endowment bieten die (notwendige) finanzielle Unterstützung für strategische Initiativen zur Förderung von Exzellenz auf dem Weg der HSG zu einer führenden Wirtschaftsuniversität in Europa, ohne den Kanton damit weiter zu belasten.
Nein. Denn hier treffen systemische Unterschiede aufeinander: Der Staatsbeitrag ist an den Grundauf-trag zweckgebunden und finanziert entlang der Leistungsvereinbarung Pflichtleistungen, nämlich Leh-re, Grundbetrieb, gesetzlich definierte Aufgaben. Mit dem Endowment lassen sich Exzellenzprojekte ausserhalb des Kernauftrags unabhängig von politischen Konjunkturen finanzieren. Zudem wirkt das Endowment langfristig als Generationenprojekt über Legislaturperioden hinaus.
Bei einer projektbezogenen Spende wird das Kapital direkt und vollständig für einen definierten Zweck ausgegeben und aufgebraucht.
Ein Endowment ist auf Kapitalerhalt ausgelegt. Nur Erträge aus dem Kapital fliessen in die Exzellenzförderung. Eine Spende ins HSG Endowment wird so nie effektiv aufgebraucht, sondern generiert Jahr für Jahr Ausschüttungen – theoretisch unbegrenzt.
Ein bildhafter Vergleich ist ein Apfelbaum: Ein grosszügiger Spender pflanzt einen Baum – das entspricht dem Kapital des Endowments. Dieser Baum wird nicht gefällt, somit bleibt als Kapital erhalten. Die Äpfel entsprechen den Erträgen: Der Baum trägt jedes Jahr Früchte, im Fall des Endowments sind das Zinsen oder Dividenden. Die Universität erntet Äpfel und nutzt sie, um Projekte zu finanzieren, während der Baum weiterwächst und im nächsten Jahr wieder Früchte trägt.
Für detaillierte Aussagen zur Anlagepolitik ist es noch zu früh.
In der Stiftungsratssitzung der HSG Foundation vom 8. Mai 2026 wurde das Governance Framework für das HSG Endowment verabschiedet und Christian Staub, Senior Advisor bei Fidelity International, zum Vorsitzenden für das Investment Committee gewählt. Ziel ist, dass ein unabhängiges, hochkarätig besetztes und ehrenamtlich tätiges Investment Committee über die Anlagestrategie entscheidet. Das detailliertere Reglement inkl. aller relevanter Eckwerte und einem Vorschlag zur strategischen Vermögensaufteilung wird in der Folge durch das Investment Committee erarbeitet und an der Stiftungsratssitzung am 19. Oktober 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
Nein. Eigentümer der Universität St.Gallen ist der Kanton. Die HSG kommt in entsprechenden Leistungsvereinbarungen und finanziert durch den Staatsbeitrag ihrem öffentlichen Auftrag in Bildung, Forschung und Wissenstransfer im Dienst von Gesellschaft und Wirtschaft unverändert nach. Es geht nicht um Privatisierung, sondern darum, langfristig mit internationalen Top-Universitäten konkurrenzfähig zu bleiben.
Christen Sveaas will laut eigenen Aussagen «auch andere HSG-Verbundene dazu animieren, mitzuhelfen, ein ertragreiches Endowment aufzubauen.» Die Ambitionen der HSG Foundation sind hoch, aus Spenden und Legaten von Förderinnen und Förderern den Kapitalstock weiter zu erhöhen, um aus einem substanziellen Zinsertrag Exzellenzprojekte im nötigen Mass finanzieren zu können. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass sich Spenden nicht prognostizieren lassen.
Die Freiheit von Forschung und Lehre bleibt als Grundprinzip der Universität jederzeit gewährleistet, unabhängig von der Spende. Im Fall des Endowments werden eine Reihe von bestehenden oder zu entwickelnden strategischen Initiativen unterstützt. Ein Spender, eine Spenderin kann diesbezüglich Wünsche äussern, welchem Schwerpunkt die Spende bzw. die Erträge daraus zugewiesen werden sollen («earmarked»). Zudem soll der/die Spender:in auf Wunsch sichtbar verdankt werden und eine inspirierende Rolle auf dem Campus einnehmen. So will die HSG den Unternehmergeist fördern – durch Präsenz, Zielstrebigkeit und nachhaltiges Engagement.
Grundsätzlich ist die Annahme von Drittmitteln an der HSG im Universitätsgesetz geregelt (Art. 64 UG). «Die finanzielle Unterstützung der Universität durch Dritte […] ist zulässig, wenn sie die Freiheit von Lehre und Forschung nicht beeinträchtigt.» Gegenwärtig überprüft die HSG Foundation in einem Due Diligence Verfahren die Unbedenklichkeit von Spenden. Dieses Verfahren ist die Voraussetzung für die Annahme von Spenden ab 100'000 CHF, welche in der Verantwortung des Stiftungsrats der HSG Foundation liegt.
Für detaillierte Aussagen zur Anlagepolitik ist es noch zu früh.
In der Stiftungsratssitzung der HSG Foundation vom 8. Mai 2026 wurde das Governance Framework für das HSG Endowment verabschiedet und Christian Staub, Senior Advisor bei Fidelity International, zum Vorsitzenden für das Investment Committee gewählt. Ziel ist, dass ein unabhängiges, hochkarätig besetztes und ehrenamtlich tätiges Investment Committee über die Anlagestrategie entscheidet. Das detailliertere Reglement inkl. aller relevanter Eckwerte und einem Vorschlag zur strategischen Vermögensaufteilung wird in der Folge durch das Investment Committee erarbeitet und an der Stiftungsratssitzung am 19. Oktober 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
Das Investment Committee wird seine Tätigkeit ehrenamtlich ausführen. Je nach Portfolio und Vermögensklassen entsprechend der festzulegenden Anlagestrategie werden Verwaltungskosten im üblichen Bereich anfallen. Diese werden aus den Erträgen gedeckt, ohne das Kapital anzutasten.
Die Mitglieder des Investment Committee sind verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offenzulegen und sich gegebenenfalls für befangen zu erklären.
Die Gremien umfassen ein «Projektteam Endowment» (bestehend aus Mitgliedern des Stiftungsrats, der Geschäftsführung der HSG Foundation sowie dem Präsidenten des Universitätsrats als Gast), den Anlagenausschuss der HSG Foundation (unter anderem zuständig für die Betreuung des «Investment Committee für den Endowment Fund», bestehend aus Mitgliedern des Stiftungsrats und die Geschäftsführung) sowie das Investment Committee. Gremien und Berichtspflichten (intern wie öffentlich) unterliegen dem Beschluss des Stiftungsrats.
Das Investment Comittee setzt sich aus vier geeigneten Persönlichkeiten mit grosser Erfahrung in der Vermögensverwaltung, hoher beruflicher Integrität, Unparteilichkeit sowie einer engen Verbindung zur Universität St.Gallen. Den Vorsitz übernimmt Christian Staub.